Bauen und Wohnen
In Ortsteilen, in denen dies gesamtplanerisch sinnvoll und notwendig ist, wollen wir Neubaugebiete in den Grenzen, die uns der gültige Flächennutzungsplan vorgibt, behutsam und bedacht entstehen lassen. Darüber hinausgehende Entwicklungen und Planungen sind einvernehmlich zu beschließen.
Unser Ziel ist es, in dieser Wahlperiode folgende Projekte zu realisieren:
Für den Bauhof der Gemeinde prüfen wir, ob die im Bauhofkonzept 2020 genannten Anforderungen in einer Kooperation mit anderen Kommunen und/oder einer Verlegung des Standorts organisatorisch und wirtschaftlich verträglich erfüllt werden können.
Sollte dies der Fall sein, so streben wir im Rahmen einer Konzeptvergabe eine generationengerechte Quartiersentwicklung auf dem heutigen Bauhofgelände und den daran im Süden anschließenden Flächen innerhalb des geltenden Flächennutzungsplans an.
Vorteil einer Konzeptvergabe ist, dass die Gemeinde Kriterien vorgeben kann.
Als Beispiel:
- spezifische Quoten geförderter Wohnungen
- Begrenzung der Umwandlung von Miete in Eigentum
- Begrenzung der Mietanpassung und Wiedervermietungsmiete
- integrative Wohnformen bzw. Mehr-Generationenwohnen
- energetische Standards
- Vorgaben an die architektonische Qualität.
Wir lassen durch ein unabhängiges Gutachten prüfen, ob die Substanz des Rathauses eine Sanierung und Erweiterung im Hinblick auf wirtschaftliche und ökologische Kriterien ermöglicht. Ziel ist insbesondere die energetische Sanierung.
Mit einem Raumkonzept soll der zukünftige Platzbedarf ermittelt werden, wobei wir die Möglichkeiten der Digitalisierung der Arbeitswelt berücksichtigen werden.
Sollte sich herausstellen, dass eine Sanierung und Erweiterung auf Basis der genannten Kriterien nicht möglich ist, wollen wir unter Einbeziehung des heutigen Standorts eine ergebnisoffene Suche nach einem zukünftigen Standort für einen Neubau durchführen.
Planung und Konzeption eines neuen Rathauses sollen in einem Architektenwettbewerb erfolgen.
Vorrangiges Ziel der Koalition ist die Nutzung von Flächen zur Innenentwicklung unserer Dörfer. Dafür sollen gezielt Anreize geschaffen werden, die dies ermöglichen.
Bei der Erstellung von Bebauungsplänen für neu zu bebauende Flächen sollten 30% der vorgesehenen Bebauung als geförderter Wohnraum eingeplant werden. Der Beitritt zur Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH wird geprüft.
Für jede Wohneinheit sind zwei, unabhängig voneinander nutzbare Kfz-Stellflächen vorzuschreiben. Bei kleinen Wohneinheiten und bei Mehrfamilienwohnungsbau kann davon abgewichen werden.
Für planerisch erstmals bebaubare Grundstücke wird ein Infrastrukturbeitrag in angemessener Höhe für das Baugebiet bzw. das Baugrundstück erhoben.
Bei Grundstücken, die für die strategische Entwicklung wichtig sind, nutzt die Gemeinde ihr gesetzliches Vorkaufsrecht, sofern ein unmittelbarer Erwerb nicht zustande kommt. Ein finanzieller Nachteil darf den Verkäufern dadurch nicht entstehen.
Die erworbenen Flächen werden von einer Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft oder einer privaten Baugesellschaft entwickelt.
Folgende Ziele werden dabei zu Grunde gelegt:
- Quartiersentwicklung durch hofähnliche Anlagen mit Mehrfamilienwohnraum und Generationen-übergreifendes Wohnen
- Eine Lenkung soll derart stattfinden, dass Bürger*innen aus Wachtberg leichter die Möglichkeit haben, innerhalb ihres sozialen Umfelds bleiben zu können. Das gilt insbesondere für ortsansässige Senior*innen, die ihre Bestandsimmobilie aufgeben möchten, um in bedarfsgerechten Wohnraum zu ziehen.
- Es ist ein Punktesystem zu Grunde zu legen, das diesen Zielen dient und es den Menschen in Wachtberg erleichtert, den passenden Wohnraum zu finden.
- Die Grundstücke werden grundsätzlich im Rahmen eines Erbbaurechts für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt.
Bestehende Bebauungspläne sind nachhaltig weiterzuentwickeln. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Energieeffizienz zu legen. Vom Bauherrn gewünschte Abweichungen sind mit den ökologischen Vorteilen von Gründächern, Photovoltaik, Solarthermie etc. auszugleichen.
Neue Bebauungspläne haben ein nachhaltiges energieeffizientes Bauen zu begünstigen und müssen in jedem Fall heute gültige Standards (Gründächer, PV, Solarthermie, zentrale Wärmeversorgungsanlagen etc.) erfüllen.
In Bauleitplanungen sollen vermehrt Quartiers- und Wohnkonzepte entwickelt und umgesetzt werden, um in Wachtberg durch höhere Siedlungsdichte einen geringeren Flächenverbrauch zu erreichen.
Für nicht überbaute Flächen eines Grundstücks wird die Verwaltung beauftragt, eine Gestaltungssatzung zu entwerfen mit dem Ziel einer flächendeckenden Begrünung.
Bei öffentlichen Bauvorhaben sind nachhaltige Lösungen zu prüfen und umzusetzen.